Satzung
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„BONEM e.V., Bochumer Netzwerk Migrantenorganisationen“
Präambel:
BONEM ist ein herkunfts- und kulturübergreifender lokaler Verbund von Migrantenorganisationen in Bochum und Umgebung. Es ist säkular, demokratisch, parteipolitisch neutral, partizipatorisch und auf die Mitgestaltung der Gesellschaft gerichtet.
BONEM leistet aktiv einen demokratischen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Bochum.
BONEM unterstützt, fördert und fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte.
BONEM ist ein Netzwerk von und für Migrant*innen, das sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben Aller in Bochum und Region einsetzt. BONEM ist eine starke Stimme bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Wir-Stadtgesellschaft. BONEM ist interkulturell, arbeitet demokratisch und antirassistisch. BONEM ist gegen jegliche Art von Gewalt, gegen Vorurteile und Diskriminierung. Besonders zu nennen sind Antisemitismus, Antiziganismus und Sexismus. BONEM ist parteipolitisch-und religionsunabhängig. BONEM strebt gleiche Mitbestimmungsrechte für Alle an und fordert diese, deshalb bietet es sich als kompetenter Gesprächspartner bei Fragen der Gleichberechtigung an (z. B. bei der Umsetzung des Lokalen Integrationsplans der Kommune Bochum). Dazu baut BONEM den strukturellen Zugang zu politischen Gremien aus.
- 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Bochumer Netzwerk Migranten*innen e.V., (kurz BONEM e.V.). Der Sitz des Vereins ist in Bochum. Der Verein soll in das Vereinsregister Bochum eingetragen werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 2 Zweck, Ziel und Aufgaben des Vereins
Das Netzwerk dient dem Zweck der Förderung der Integration sowie Bildung und verfolgt weder parteipolitische noch konfessionelle Ziele. Das Netzwerk unterstützt demokratische Ziele und Handlungsweisen. Das Netzwerk ist selbstlos tätig, es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das „BONEM-Netzwerk“ ist ein lokaler Verbund von interkulturell tätigen Menschen, Vereinen und Einrichtungen, insbesondere der Sport- und Kulturvereine mit Migrationshintergrund in Bochum. Es fördert und unterstützt den Austausch und die Zusammenarbeit von Migrantenorganisationen in Bochum. Das Netzwerk verbessert durch seine Aktivitäten die Rahmenbedingungen und die Entwicklungschancen seiner Mitglieder. Durch sein Wirken wird das soziale und kulturelle Zusammenleben der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund friedlich gestaltet und bereichert. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung, die Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte und für Flüchtlinge, die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
Der Satzungszweck wird realisiert durch die unmittelbare Zweckverwirklichung in Form von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Veranstaltungen in verschiedenen Bereichen des „BONEM-Netzwerks“ (z.B. Tagungen, Vorträge, kulturelle Aktivitäten, Veröffentlichungen, Dokumentationen, kulturübergreifende Dialoge und Bildungsseminare) als auch durch die Tätigkeiten der angeschlossenen Vereine.
Im Einzelnen gehört zu den Aufgaben des BONEM-Netzwerks;
- die Anerkennung der vielfältigen Leistungen und Kompetenzen der Migrantenorganisationen durch Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit,
- die Verbesserung der Teilhabe-, Mitgestaltungs- und Interventionsmöglichkeiten von Migrantenorganisationen gegenüber der Kommune.
- die Entwicklung und Stärkung der professionellen Strukturen von Migrantenorganisationen durch die Erweiterung ihrer finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen,
- die Planung und Durchführung von Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Migrantenorganisationen,
- die Unterstützung von Migrantenorganisationen durch Beratung und Koordination,
- die Gestaltung einer gemeinsamen Öffentlichkeits-, Lobby- und Medienarbeit,
- die Förderung des Potenzials von Migrantenorganisationen im Hinblick auf internationale und entwicklungspolitische Beziehungen und Kooperationen,
- die Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Institutionen und Dienststellen in der Kommune, im Land NRW, in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union,
- die Förderung der interkulturellen Öffnung und Orientierung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Sport und Medien, die Gewinnung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und die Einbeziehung von Expertinnen und Experten mit und ohne Migrationshintergrund zur Erreichung der Ziele.
Das BONEM-Netzwerk verpflichtet sich, nach demokratischen Grundsätzen und nach den allgemeinen Menschenrechten zu handeln sowie ethnische, religiöse oder rassistische Diskriminierungen zu ächten. Es tritt ein für Vielfalt und Gleichberechtigung unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Identität ethnischer Herkunft, sozialem Status und gesundheitlicher Beeinträchtigung.
- 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Soweit die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß der ehrenamtlichen Tätigkeiten übersteigen, können Vorstandsmitglieder eine Aufwandspauschale erhalten. Diese ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
- 4 Mitgliedschaft
- Migrantenorganisationen sind Vereine, Verbände, Initiativen, Einrichtungen oder Gruppen, deren Ziele und Zwecke sich wesentlich aus der Situation und den Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte ergeben, deren Mitglieder zum Großteil Personen mit Migrationshintergrund sind und in deren inneren Strukturen und Prozessen Personen mit Migrationshintergrund eine beachtliche Rolle spielen.
- Mitglied können alle im Vereinsregister eingetragenen oder nicht gemeinnützigen Migrantenvereine und – Organisationen werden, die die Ziele des BONEM – Netzwerkes verfolgen. Migrantenorganisationen ohne Registereintragung können in begründeten Fällen auch die Mitgliedschaft erwerben. Bochumer Ortsgruppen von überregionalen Migrantenorganisationen (z.B. ethnische Dachverbände) können ebenfalls Mitglied im BONEM.-Netzwerk werden, wenn sie von dem entsprechenden Bundes- oder Landesverband schriftlich als örtliche Vertretung autorisiert werden.
- Natürliche Personen können Fördermitglied werden, erhalten vom BONEM-Netzwerk aber keine Leistungen und sind auf Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt.
- Vereine mit parteipolitischen und ausschließlich religiösen Zielsetzungen sowie kommerzielle Organisationen können nicht Mitglied des Bo-Netzwerkes werden.
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand von BONEM zu richten. Dem Antrag ist die jeweilige Satzung des Vereins, der aktuelle Vereinsregisterauszug und ggfs. die aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung beizufügen. Dem Antrag ist ein Befürwortungsschreiben zweier Mitgliedsorganisationen beizulegen.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung der Mitgliedschaft durch den Vorstand kann auf Antrag des Abgelehnten die Mitgliederversammlung darüber abschließend entscheiden.
- Die Zusammenarbeit im BONEM-Netzwerk hebt die Eigenständigkeit der Mitglieder nicht auf, verpflichtet sie jedoch hinsichtlich ihrer Vielfältigkeit zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Die ordentlichen Mitglieder müssen unaufgefordert Veränderungen in Bezug auf ihre Vertretung oder ihre Rechtsform dem BONEM-Netzwerk mitteilen und diese durch Vorlage geeigneter Unterlagen belegen. Ferner sollen sie auf ihre Mitgliedschaft im BONEM-Netzwerk auf ihrer Homepage hinweisen und die eigene Homepage mit dem BONEM-Netzwerk verlinken.
- 5 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung in Gestalt einer Beitragsordnung bestimmt.
- 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (§ 7) und der Vorstand (§ 9).
- 7 Mitgliederversammlung
- Sämtliche Mitglieder sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt.
- Von jeder Mitgliedsorganisation können mehrere Vertreter*innen an der Mitgliederversammlung teilnehmen, wobei jede Mitgliedsorganisation, die Mitglied im BONEM-Netzwerk ist, nur eine Stimme hat. Eine Stimmrechtsübertragung auf andere Mitglieder ist nur durch schriftliche Erklärung der jeweiligen Mitgliedsorganisation möglich.
- Alle Vorstandsmitglieder sind stimmberechtigt. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß, d.h. form- und fristgerecht, einberufen wurde. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorstandsvorsitzenden in Textform (z.B. per E-Mail oder schriftlich per Post) unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Der Fristlauf beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag.
- Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder kann der Vorstand aufgefordert werden, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Eine Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand auch immer dann einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
- Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- die Wahl der Mitglieder des Vorstands und der zwei Kassenprüfer,
- die Beschlussfassung über die inhaltliche Jahres- und Jahreshaushaltsplanung,
- die Entgegennahme der Jahresberichte und –Abschlüsse des Vorstands und die Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer,
- die Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenprüfer,
- die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
- die Behandlung von Beschwerden wegen Ausschluss eines Mitglieds oder wegen Ablehnung einer beantragten Mitgliedschaft,
- die Auflösung des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden bzw. seiner Stellvertretung geleitet. Bei Verhinderung wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte die Versammlungsleitung. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen.
- Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
- Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung sind Niederschriften zu fertigen. Insbesondere sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung in das Protokoll aufzunehmen. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Die Sitzungsniederschrift wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet.
- 8 Wahl des Vorstandes
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Für die Wahl ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
- Wahlen werden geheim und mit Stimmzettel vorgenommen. Wenn kein anwesendes Mitglied widerspricht, kann offen gewählt werden. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheiden weitere Wahlgänge.
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht neben dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, aus dem/der Kassierer*in und einem bis 5 Beisitzer*innen.
- Die Mitgliederversammlung bestimmt die Anzahl der zu wählenden Beisitzer*innen mehrheitlich. Sie muss ungerade sein und zwischen mindestens eins, höchstens fünf Vorstandsmitgliedern liegen.
- Mitglied des Vorstandes kann jedes Mitglied einer Mitgliedorganisation des Vereins werden. Wählbar ist lediglich eine natürliche voll geschäftsfähige Person die von dieser Organisation schriftlich legitimiert wurde.
- Vorstandskandidat kann auch ein Mitglied in Abwesenheit sein. Die schriftliche Kandi daturerklärung und Annahme im Fall der Wahl müssen vorliegen.
- Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder auf die Dauer von zwei Jahren, der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstands, kann der verbleibende Vorstand einen Vertreter für die verbleibende Amtszeit auf der Mitgliederversammlung nachwählen lassen.
- 9 Vorstand
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
- Der Vorstandsvorsitzende und sein/-e Stellvertreter/-in vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen jeweils einzelvertretungsberechtigt.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines. Ihm obliegen alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen. Der Vorstand ist berechtigt, die Führung der Geschäfte teilweise und/oder zeitweise einem/einer Geschäftsführer/-in durch rechtsgeschäftliche Vollmacht zu übertragen. Das kann insbesondere folgende Bereiche umfassen: die Organisation des Vereins, die Vorbereitung und Durchführung der Vereinsprojekte einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Verwaltung der Finanzen und der Außenvertretung in den Grenzen des Haushaltsplanes.
- Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der Vollversammlung beschlossen wird.
- 10 Kuratorium
Der Vorstand beruft jeweils für die Dauer von 5 Kalenderjahren ein ehrenamtlich arbeitendes Kuratorium, das sich aus bis zu 20 Personen des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft und der Politik zusammensetzt. Mindestens die Hälfte der Kuratoriumsmitglieder hat einen Migrationshintergrund. Das Kuratorium wählt aus seinen Reihen eine/n Vorsitzende/n und gibt sich eine Geschäftsordnung. Aufgabe des Kuratoriums ist die Förderung des Vereinszwecks durch die unverbindliche Beratung des Vorstandes. Durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Vereins können die Mitglieder des Kuratoriums jederzeit ihr Amt aufgeben. Der Vorstand des Vereins kann aus wichtigem Grund jederzeit Mitglieder des Kuratoriums abberufen.
- 11 Satzungsänderungen
- Beschlüsse über Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszwecks erfordern eine 2/3-Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
- Sollten das Vereinsregister, das Finanzamt oder andere Behörden Einwände im Zusammenhang mit der Gründung, Fortsetzung etc. des Vereins und dessen Satzung haben, können die entsprechenden redaktionellen Änderungen durch den Vorsitzenden alleine ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung und/oder des restlichen Vorstands vorgenommen werden.
- 12 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss, durch Auflösung der juristischen Person und durch den Tod bei natürlichen Personen.
- Der freiwillige Austritt wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mitgeteilt. Er ist nur zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten möglich.
- Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen Vereinsinteressen grob verstoßen oder zwei Jahre trotz Mahnung den Beitrag nicht gezahlt hat. Gegen den Ausschluss kann Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet hierüber abschließend.
- 13 Auflösung des Vereins
- Der Verein kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Integration sowie Bildung. Die vorstehende Satzung des Bochumer Migrantennetzwerks BONEM wurde in der Gründungsversammlung vom 28.02.2019 errichtet.
Gründungsmitglieder:
- Bosangani e.V.
- CF-Kurdistan e.V.
- CRGSA e.V.
- Darf e.V.
- Dersim Gemeinde Bochum e.V.
- GDE e.V.
- GOICF e.V.
- Guinee-Coop. e.V.
- HSME e.V.
- IFAK e.V.
- Planet Afrika e.V.
- Ronahi e.V.
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